Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Wichtiger Hinweis: Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistung besteht möglicherweise kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkase. Die Kosten dieser Behandlung sind eventuell von Ihnen zu begleichen. Die Berechnung erfolgt nach der gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Erfahren Sie mehr…

Individuelle Gesundheitsleistungen sind diejenigen Leistungen, die nicht zum Umfang der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch vom Patienten nachgefrat werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind (z.B. Präventionsleistungen).

Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch des Patienten als privatärztliche Leistung erbracht werden müssen.